Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gebäudereinigung Michael Kober

1.

Soweit nicht im Einzelfall durch Unterschriftsleistung der Gebäudereinigung Michael Kober etwas anderes bestätigt ist, gelten im Hinblick auf Vertragserfüllung, Vertragsabwicklung und Haftung ausschließlich unsere weiter abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.

Je nach Leistungsbild ist zwischen den Parteien vereinbart, dass die VOB/B bzw. VOL/B in der jeweils gültigen und neuesten Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Vertragspartner der Gebäudereinigung Michael Kober erkennt an, dass ihm Gelegenheit gegeben wurde, die VOB/B und/oder die VOL/B in Gänze bei der Firma Michael Kober einzusehen. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber, dass ihm darüber hinaus die Möglichkeit gegeben wurde, von der Gebäudereinigung Michael Kober den Text der VOB/B und/oder den Text der VOL/B zu erhalten.

3.

Unabhängig ist jedenfalls zwischen den Parteien vereinbart, dass der Auftragnehmer, die Gebäudereinigung Michael Kober, berechtigt ist, Abschlagsrechnungen zu legen. Die mit Abschlagsrechnung geltend gemachte Leistung ist durch prüfbare Aufstellung nachzuweisen. Abschlagsrechnungen sind jedenfalls binnen 18 Werktagen nach Zugang der Rechnung und Aufstellung zu leisten. Zahlt der Auftraggeber nicht, kann der Auftragnehmer sodann Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf vom Hundert über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank verlangen. Unberührt bleibt hiervon die Geltendmachung eines potentiell höheren Verzugszinsschadens. Außerdem ist der Auftragnehmer bei Verzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.

4.

Die Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach der VOB/B bzw. VOL/B, ergänzend nach den Bestimmungen des BGB.

5.

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Gebäudereinigung Michael Kober ist durch den Vertragspartner nur zulässig, soweit die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig tituliert sind.

6.

Der Auftraggeber kann Zurückbehaltungsrechte nur aus dem hier streitgegenständlichen Vertrag geltend machen. Im Übrigen, insbesondere aus älteren oder anderen Verträgen in laufender und beendeter Geschäftsbeziehung, können die Rechte aus § 273 und § 320 BGB, insbesondere Zurückbehaltungsrechte nicht geltend gemacht werden.

7.

Die Haftung auf Schadensersatz durch die Firma Gebäudereinigung Michael Kober ist insoweit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Kober oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Die Haftung der Firma Kober bleibt bestehen, soweit Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft vorliegen, bzw. sich die Firma Kober in Leistungsverzug befindet, bzw. die Leistung infolge eines von der Firma Kober zu vertretenden Umstandes unmöglich wird.

Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft Schadensersatzansprüche gegen die Firma Michael Kober aus positiver Vertragsverletzung, Vertragsverschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung. Bei Schadensersatzansprüchen aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug, wie oben geschildert, haftet die Firma Michael Kober in Fällen der leichten Fahrlässigkeit lediglich bis zu einem Betrag von € 2.500,00.

Soweit Deckung durch eine Haftpflichtversicherung der Firma Gebäudereinigung Michael Kober gegeben ist, werden insoweit auch dann potentielle Schadensersatzansprüche erfüllt.

8.

Soweit der Besteller / Vertragspartner der Firma Gebäudereinigung Michael Kober Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, gilt für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag als Gerichtsstand das Amtsgericht Plauen ausschließlich als zuständig vereinbart. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.